Die Li-Ion-Akkuzellen, die die Dampfer bei Akkuträgern mit wechselbaren Akkuzellen verwenden, kommen perse als Industrieakkuzellen auf den Markt. Das bedeutet, dass diese Akkuzellen, die von Endverbrauchern verwendet werden, nur unzureichend gekennzeichnet sind.
Über viele Jahre haben Dampfer weltweit diese Akkuzellen verwendet und davon „profitiert“, dass keine staatlichen Behörden sich dem Thema widmen bzw. sich mit diesem Thema auseinandersetzen wollen.
Im September 2017 hat die Gewerbeaufsicht im Bundesland Niedersachsen eine Kontrolle bei einem Off-Line Händler durchgeführt und das Thema „Kennzeichnung bei Akkuzellen“ bemängelt und Proben entnommen. Ein Labor wurde mit dem Auftrag der Sicherheitstechnischen Teilprüfung nach Jahresarbeitsprogramm beauftragt. Ende 2018 haben wir die Testergebnisse als Kopie vom Händler erhalten.
Bemängelt wurde eine unzureichende Kennzeichnung der Akkuzellen. Herangezogen wurden 2 DIN-Normen:
Demnach sind folgenden Anforderungen festgesetzt:
Jede Zelle oder Batterie muss mit einer dauerhaften Kennzeichnung geliefert werden, mit der folgendes angegeben wird:
Da die Gewerbeaufsicht bundeslandbezogen ist (sog. Ländersache), lässt sich bisher nicht mit Sicherheit sagen, ob dieselbe Anforderungen für Kennzeichnungen auch in anderen Bundesländern übernommen werden?!
Klar ist nur, falls es zu einem Zwischenfall kommen sollte (Unfälle mit Akkuzellen in Verbindung mit der Nutzung bei eZigaretten), wird das Thema Kennzeichnungspflicht stets ein Teil der juristischen Argumentationen.
Wir, bei Enercig, haben die o.g. DIN-Normen bereits von Anfang an (06.2016) implementiert. Wir halten die Kennzeichnung für unerlässlich und empfehlen jedem Einzelhändler diese zu übernehmen.
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